AGB

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeutin und Patient/in als Behandlungsvertrag soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Patient/in das generelle Angebot der Therapeutin die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

c) Die Therapeutin ist jedoch berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin  aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die, bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen einschließlich der Beratung erhalten. 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Patienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie bei dem/der Patienten/in anwendet. 

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der/die Patient/in nach seinen/ihren Befindlichkeiten frei, nachdem er der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der/die Patient/in nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

c) Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des/der Patienten/in 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Patient/in nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Insbesondere wenn der/die Patient/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung der Therapeutin

a) Die Therapeutin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Patient/in vereinbart sind, gelten die in der Preisliste (Aushang in den Praxisräumlichkeiten) aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind nach Rechnungslegung sofort per Überweisung auf das angegebene Konto zu bezahlen. 

c) Versäumte Therapiezeiten können nicht nachgeholt werden. Sollte eine Terminverschiebung notwendig werden, ist der/die Patient/in verpflichtet, diese mindestens 24 Stunden im Vorhinein bekannt zu geben, da ansonsten die Bereitschaft der Therapeutin zur Gänze in Rechnung gestellt werden muss. 

§ 5 Anmelde- und Stornobedingungen für Workshops

Die Anmeldungen zu Workshops wird in chronologischer Reihenfolge entgegengenommen. Erst mit Einlangen der Workshop-Gebühr auf das, auf der Honorarnote angegebene Konto ist die Teilnahme am Workshop gesichert.

Sollte ein Workshop ausfallen, werden Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt verständigt. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zur Gänze rückerstattet.

  • 4 Wochen vor Workshop-Beginn: 50% Stornogebühr vom vollen Teilnahmebetrag
  • ab 1 Woche vor Workshop-Beginn: 100% vom vollen Teilnahmebetrag.
  • bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr